Gefahrstoffe sicher lagern

Wer zu Hause eine Werkstatt hat, der hat das eine oder andere Mal sicherlich auch mit Gefahrstoffen unterschiedlicher Art zu tun. Das kann zum Beispiel Reinigungsbenzin sein, aber auch Spiritus, Aceton und alle anderen Reinigungsmittel, die ätzende, giftige oder andere gefährliche Eigenschaften haben. Wir möchten in diesem Beitrag zeigen, wie Sie Gefahrstoffe sicher lagern.

Gefahrstoffe in der Werkstatt lagern

Dafür müssen Sie natürlich zuerst wissen, ob Sie überhaupt einen Gefahrstoff vorliegen haben. Hier gibt es die bekannten GHS Gefahrensymbole, die in diesem Video näher erläutert werden:

Leider ist das Lagern von Gefahrenstoffen ein ziemlich umfangreiches Thema. Nicht umsonst gibt es in einigen Betrieben Sicherheitsingenieure, die sich den ganzen Tag mit nichts anderem Beschäftigen. Dazu gehören auch die Bereiche Arbeitsschutzkleidung wie Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz. Lesen Sie bei Interesse dazu auch diesen Beitrag: Tipps für weniger Unfälle.

Die Komplexität des Themas ist einerseits der Vielzahl an unterschiedlichen Gefahrstoffen zu schulden, andererseits liegt es auch daran, dass die Gefahrstoffe selbst wiederum in unterschiedlichen Mengen, Aggregatszuständen oder Formen vorliegen, woraus sich mitunter andere Vorschriften ergeben.


Unterschiedliche Ziele: Gefahrstoffe sicher lagern in Kleinmengen

Gerade haben wir die Menge angesprochen: Es macht hinsichtlich einer sicheren Lagerung etwas aus, in welcher Menge die Stoffe vorliegen. Kleine Mengen machen im Ernstfall weniger Probleme als große. Ein Beispiel: Wer einen 10 Liter Benzinkanister voll in der Garage lagert, setzt sich und die Feuerwehr im Brandfall einem viel niedrigeren Gefahrenpotential aus, als würde ein volles 200 Liter Benzinfass dort gelagert.

 Gefahrstoffe sicher lagern

Gefahrstoffe sicher lagern

In der Tat ist beispielsweise eine maximale Lagermenge von 20 Liter Benzin in einer Kleingarage erlaubt. Bei Diesel sind es, auf Grund der schwereren Entflammbarkeit, 200 Liter. Weiterhin müssen die Treibstoffe zugelassen sein und in nicht brennbaren, verschlossenen und bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden – in einem Metallkanister beispielsweise.

Ähnliche Vorschriften gibt es auch bei allen anderen Gefahrstoffen. Selbst die Lagerung von radioaktiven Stoffen unterliegt einer Mengenabhängigkeit.


Sichere Lagerung von Gefahrstoffen: Ortsbewegliche oder ortsfeste Behälter

Ein weiterer Unterschied wird neben der Menge durch die Beweglichkeit der Lagerungsbehälter festgesetzt. In der Regel sind die Sicherheitsvorschriften der Behälter im ortsfesten Fall leicht herabgesetzt. Das kann beispielsweise Vorschriften für die Bruchsicherheit betreffen, die auf Grund der nicht-dynamischen Beanspruchung gelockert werden können.

Gefahrstoffe Benzin

Ein Brand in der Werkstatt muss um jeden Preis verhindert werden

Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz lagern

Ein weiteres Kriterium für die Beurteilung der notwendigen Sicherheit bei der Lagerung ist das eigentliche Ziel bzw. das Umfeld. Am Arbeitsplatz beispielsweise müssen Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Hier müssen die Behälter nicht nur die Außenwelt vor dem Gefahrstoff schützen, sondern auch umgekehrt: Unwissende, unachtsame oder nicht-autorisierte Personen müssen durch entsprechende Maßnahmen keinen Zugriff auf die Stoffe erlangen können. Das klappt durch Schlüssel oder ID-Karten und entsprechende Schließvorrichtungen.

Ein Beispiel ist der Chemieunterricht in der Schule: Dort gibt es einen abschließbaren Schrank für minder bis sehr giftige Chemikalien. Dasselbe gilt für den Physikunterricht, in welchem radioaktive Proben in einem aufbruchsicheren und strahlungsabschirmenden Tresor zu lagern sind. Denn Kinder und nicht-autorisierte Lehrer dürfen auch versehentlich keinen Zugriff auf diese Gefahrstoffe haben.


Gefahrstoffe sicher lagern: Tabelle als Übersicht

Bisher ging es um die Gefahrstoffe selbst, als auch deren Menge, die Beweglichkeit der Behälter und das Umfeld der Lagerung. Zusätzlich müssen Sie noch ein weiteres wichtiges Kriterium beachten: In welcher Kombination die Gefahrstoffe zu lagern sind.

Sie können nur dann Gefahrstoffe sicher lagern, wenn Sie deren Zusammenlagerung beachten. Denn es kann sein, dass eine Gefahr erst durch diese Zusammenlagerung entsteht. Ein Beispiel ist die Zusammenlagerung von Sprengstoffen bzw. explosiven Stoffen, die nicht nur mit allen anderen Gefahrenstoffen ausgeschlossen ist. Auch dürfen Sie explosive Stoffe nur eingeschränkt mit anderen explosiven Stoffen zusammen lagern. Dasselbe Schema gilt bei radioaktiven Stoffen.

Hier finden Sie eine übersichtliche Tabelle, welche Ihnen die Zusammenlagerung in Abhängigkeit der Lagerklasse zeigt: Link

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Wolfgang Ruppert
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